Grundsätzlich sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Hörgeräte zu übernehmen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Jedoch müssen Sie diese Kostenübernahme extra beantragen. Das läuft nicht automatisch wie etwa bei der Kostenübernahme von Medikamenten. Zudem ist eine Verordnung durch einen HNO-Arzt notwendig. Wir sind vertraut mit der Abrechnung aller Krankenkassen und haben wertvolle Tipps für Sie.
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