Hörverlust erkennen

Der erste Schritt auf dem Weg zum Hörgerät ist zunächst die Erkenntnis, dass Sie schlecht hören. Das klingt simpel, aber so einfach ist es oft nicht. Da der Verlust der Hörfähigkeit meist langsam voranschreitet, bleibt er von den meisten Betroffenen zunächst unbemerkt. Häufig sind es Partner oder Freunde, die zuerst das Gefühl haben: „Du hörst schwer!“ Betroffene sollten diese Klage ernst nehmen und schnellstmöglich handeln.

Machen Sie einen Hörtest

Für einen ersten Hörtest müssen Sie nicht unbedingt zum Arzt. Auch wir führen kostenlos und unverbindlich einen professionellen Hörtest mit Ihnen durch. Wenn der Hörtest ergibt, dass Sie schlecht hören überweisen wir Sie weiter zum HNO-Arzt, dieser untersucht Ihr Gehör und ermittelt die Ursache Ihrer Schwerhörigkeit, außerdem wird er Ihnen bei Bedarf eine Verordnung für Hörsysteme ausstellen.

Wenn Sie bei uns einen Hörtest machen und dieser ergibt, dass Sie schlecht hören, sollten Sie jedoch danach trotzdem einen Arzt aufsuchen. Zum einen kann der HNO-Arzt die Ursache der Schwerhörigkeit genau feststellen und zum anderen kann nur er eine Verordnung für Hörgeräte ausstellen.

Beratung beim Hörakustiker

Mit der Verordnung des HNO-Arztes vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Bei Hörakustik Honisch werden Sie eingehend beraten. Es wird genau geklärt, wie Ihre Hörbedürfnisse sind: Arbeiten Sie an einem lauten Arbeitsplatz? Sind Sie vielleicht Musiker? Sind Sie viel auf Reisen? Welchen Sport treiben Sie? Gehen Sie häufig schwimmen? Sind Sie Brillenträger?
Anhand dessen wird genau ermittelt, welche Hörgeräte für Sie empfehlenswert sind. Zusammen mit den Hörmessungen und der Auswertung Ihrer Hörbedürfnisse wählen wir für Sie die richtige Hötechnik aus, ehe Sie Ihr Hörgerät ausprobieren können. Aber keine Angst, wir beraten Sie bei allen Fragen.

In der Regel können Sie das ausgewählte Hörsystem dann eine Zeit lang kostenlos probetragen.

Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse

Grundsätzlich sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Hörgeräte zu übernehmen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Jedoch muss die Kostenübernahme beantragt werden, hierzu ist eine Verordnung durch einen HNO-Arzt notwendig. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Feinanpassung

Nach dem ersten Probetragen und einer gewissen Gewöhnungszeit erfolgt die Feinanpassung Ihrer Hörgeräte. Wenn Sie erste Höreindrücke sammeln konnten und vielleicht schon die ein oder andere Situation mit dem Hörgerät gemeistert haben, ergeben sich sicherlich noch weitere Fragen oder auch Wünsche und Bedürfnisse.
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen. Und wir sind Ihnen auch bei der weiteren Anpassung der Hörgeräte behilflich. Vielleicht hörte sich Ihre Lieblingsmusik merkwürdig an? Oder das Telefonieren hat Ihnen Schwierigkeiten bereitet? Da kann ein „Feintuning“ wahrscheinlich Abhilfe schaffen.